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Gut Wohnen.
Aufgrund notwendiger Umstellungen auf funkbasierte Erfassungssysteme sowie dem damit verbundenen Wechsel des Messdienstleisters verzögert sich die Erstellung der Betriebskostenabrechnung. Aktuell liegen uns von den externen Dienstleistern noch keine verwertbaren oder vollständigen Datensätze vor. Ohne diese Informationen können wir die Abrechnung nicht abschließen, da eine korrekte und nachvollziehbare Aufbereitung der Betriebskosten erst nach Eingang aller relevanten Messwerte möglich ist. Dies schließt neue und alte Messdaten ein, die nur in einem Datensatz verarbeitet werden.
Uns ist bewusst, dass einige von Ihnen die Unterlagen für die Steuererklärung benötigen. Leider können wir den externen Prozess nicht beschleunigen, da die Abrechnung rechtlich gesehen, bis Jahresende erfolgen muss. Sobald uns alle Informationen vorliegen, erstellen wir die Abrechnungen umgehend und stellen sie Ihnen zur Verfügung.
Update von der Mitgliederversammlung: Unser Vorstand Finanzen Herr Marx erklärte den Umstand in seinem Vortrag und setzte ein mögliches Abrechnungsziel auf September 2026.
Hinweis: Die haushaltsnahen Dienstleistungen gehen Ihnen nicht verloren. Sie dürfen diese rechtlich auch in der folgenden Steuererklärung eintragen, weil der Gesetzgeber den Abrechnungszeitraum Betriebskosten bis Ende des Jahrs festschreibt und Sie Ihre Steuerklärung i.d.R. bis Mitte des Jahres aber abgeben. Folglich kann man im Folgejahr abrechen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.